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Ein herzliches "Grüß Gott"
in der

Evangelikal-Episkopalen Kirchengemeinde
Sankt Paulus,
Gmunden-Theresienthal

Herzliche Einladung

Heilige Eucharistiefeier
mit Krankensalbung
und Gebet für persönliche Anliegen

Jeden Sonntag: 18.30 Uhr
Beginn Gebet: 18.15 Uhr



Anreise: Folgen Sie den Schildern zur Firma HIPP – Babynahrung ins Theresienthal. Kurz vor der Firma Hipp, links vor den Gartenhäusern/Garagen links abbiegen, hoch fahren Richtung Altmühl, rechts abbiegen,
an zwei Einfamilienhäusern vorbei,
gerade aus, kurz durch den Wald.
Ehemaliger
Kindergarten Theresienthal!

Ökumenische Beziehungen
mit Papst Franziskus


Im Jahre 2014 gab es einige außergewöhnliche ökumenische Begegnungen zwischen unseren evangelikal-episkopalen Bischöfen und Papst Franziskus. Siehe Bericht auf unserer Ökumene-Seite.


Unsere Gottesdienstordnung

Wir möchten SIE einladen, sich auf unseren Seiten über unsere Kirchengemeinde in Gmunden, sowie über unsere weltweite Kirchengemeinschaft zu informieren.

Falls Sie weitere Fragen haben sollten,
können Sie diese gerne an unseren Pastor,
Pater Christoph Blohberger + richten!

Wir sind eine bibeltreue Kirchengemeinde,
die von Rom unabhängig ist und zur weltweiten
"Communion of Evangelical Episcopal Churches" (CEEC),
der "Gemeinschaft Evangelikal-Episkopaler Kirchengemeinden" gehört.


Da wir versuchen, die 3 großen Ströme des Christentums zu verbinden,
sind wir eine sogenannte Konvergenzkirche!
(Dazu mehr unter Konvergenz)

Liturgisch - Biblisch - Charismatisch
(In unserem Logo wird dies durch Eucharistie,
Hl. Geist und Gottes Wort dargestellt)


Unsere Diakone, Priester und Bischöfe
stehen in Apostolischer Sukzession!

Unsere rechtliche Grundlage in Österreich ist ein Verein.
Aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage,
ist es in Österreich nur dann möglich,
sich als "eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft"
oder "anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft"
zu konstituieren, wenn man eine bestimmte,
relativ hohe Mitgliederzahl aufweisen kann.

Verfassungsexperte Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer
hat in einem Gutachten darauf hingewiesen,
dass diese Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist.

Ende Juli 2008 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest,
dass das österreichische Religionsrecht
gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt!


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